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The LGBT life e.V. sendet Botschaft an die Bundesregierung. LGBTQ* Rechte Flüchtlinge aus Russland


Für:

Bundeskanzler Republik Deutschland Herr Sholz Bundesamt für Migration und Flüchtlingen Präsident Herr Sommer Bundesministerin Bundesministerium des Innern und für Heimat Frau Faeser Bundesministerin des Auswärtigen, Frau Baerbock,


Sehr geehrte Damen und Herren Wir von The LGBT life e.V. association Sehr besorgt über die Rechte der LGBTQ*-Gemeinschaft, die seit gestern in der Russischen Föderation nicht gesetzlich geschützt sind. Gestern hat die Staatsduma in dritter (letzter) Lesung das Gesetz gegen generelles LGBTQ*-Propaganda mit allen Änderungen.

Anschließend wird der Föderationsrat das Gesetz billigen. Niemand zweifelt daran, dass Putin es unterzeichnen wird.


Wie viel werden diejenigen zahlen, die es wagen, ihre Homosexualität offen zu zeigen oder ihre Rechte öffentlich geltend zu machen:


Wegen Verstoßes gegen das Verbot der Förderung nicht-traditioneller sexueller Beziehungen oder Präferenzen unter Menschen jeden Alters:

-50.000 bis 400.000 Rubel Strafe für Bürger,

-100.000 bis 800.000 für Beamte,

-800.000 bis 5.000.000 oder Aussetzung der Tätigkeit für bis zu 90 Tage für juristische Personen.


Für die Verbreitung von Informationen unter Minderjährigen, die nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen aufzeigen oder den Wunsch nach einer Geschlechtsumwandlung wecken können:

-Eine Geldstrafe zwischen 50.000 und 200.000 Rubel für Bürger,

-100 000 bis 400 000 für Beamte

-800.000 bis 4.000.000 RUR oder Aussetzung der Geschäftstätigkeit für bis zu 90 Tage - für juristische Personen.


Ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen droht die Ausweisung aus der Russischen Föderation.

Wir sind von dieser Entwicklung nicht überrascht und haben seit dem ersten Tag, an dem dieser Gesetzentwurf zur Diskussion stand, gesagt: "Er wird ohne jeden Zweifel durchkommen".

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung in der Rechtssache BAYEV UND ANDERE gegen RUSSLAND das Gesetz der Russischen Föderation aus dem Jahr 2014, das die Propaganda nichttraditioneller Werte unter Minderjährigen verbietet, bereits als diskriminierend und menschenrechtswidrig anerkannt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil in der Rechtssache FEDOTOVA AND OTHERS v. RUSSIA vom 13. Juli 2021 ebenfalls anerkannt, dass Russland gleichgeschlechtliche Ehen in diesem Land anerkennen muss. LGBTQ-Aktivisten aus diesem Land haben sich gegenüber der Regierung stets für den Schutz ihrer Rechte und der Rechte der LGBTQ-Gemeinschaft eingesetzt. Aber die Regierung hat den Schutz ihrer eigenen Interessen über den Schutz der Gesellschaft und ihrer Bürger gestellt.

In einem Jahresbericht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte heißt es, dass Russland mit insgesamt 267 Urteilen die meisten Urteile in Rechtsstreitigkeiten mit dem Gerichtshof erlassen hat.

Jedes Jahr verschlechtert sich die Menschenrechtslage in Russland (dies gilt auch für die Rechte von LGBTQ*). Verstöße gegen die Menschenrechte, die nicht nur in der Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern auch in der Verfassung der Russischen Föderation verankert sind, lassen sich buchstäblich bei geschlossenen Kapiteln feststellen.

Für die LGBTQ*-Gemeinschaft in diesem Land bedeutet, dass diese Gemeinschaft wegen ihrer Natur auf Schritt und Tritt verfolgt wird.

Die Zurschaustellung der eigenen sexuellen Orientierung wird in Russland künftig mit Geldstrafen und Gerichtsverfahren geahndet. Für die LGBTQ*-Gemeinschaft in Russland und insbesondere für Jugendliche bedeutet dies emotionale und psychologische Probleme. Verstecken und Unterdrücken der eigenen sexuellen Begierde. Depressionen, Nervenzusammenbrüche und sogar Selbstmordgedanken sind bei einer instabilen Psyche möglich.

Das Bundesverfassungsgericht beruft sich in seinem Beschluss vom 22. Januar 2020 auf das EuGH-Urteil vom 7. November 2013. In diesem legte der EuGH fest, dass Asylbehörden schwule und lesbische Asylantragsteller*innen nicht darauf verweisen dürfen, dass sie ihre Sexualität geheim halten oder Zurückhaltung beim Ausleben üben können (Diskretionsgebot). Auf den Beschluss des Verfassungsgerichts lässt sich nun auch bei Anträgen auf Zulassung der Berufung gegen Urteile von Verwaltungsgerichten Bezug nehmen. Gleichzeitig stellt der Beschluss klar, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Gerichte auch bisexuelle Personen nicht auf die Möglichkeit diskreten Lebens verweisen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass dies ebenso auf trans- und intergeschlechtliche Personen übertragen werden muss.

Asylbewerber aus Russland könnten bald nach Deutschland und in andere Länder der Europäischen Union zurückkehren, um dort Schutz und Asyl zu suchen.

Als Organisation, die es sich zum Ziel gesetzt hat, Mitglieder der LGBTQ*-Gemeinschaft zu schützen und zu unterstützen, setzen wir uns für LGBTQ*-Flüchtlingsbewerber aus Russland ein und bitten Sie, als Mitglieder der föderalen Regierung und Leiter von Fachministerien die Asylverfahren für Bewerber aus diesem Land zu aktualisieren und aufgrund der aktuellen Umstände umfassend an diesem Thema zu arbeiten.


Mit Mit freundlichen Grüßen, der Vorstandsvorsitzender der Organisation The LGBT life e.V. Nikita Tomilov/Fatal Flash





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